M 128 - Komplett renovierte 3 1/2 ZKB Wohnung mit neuem Bad
68642 Bürstadt (Randlage)
Hier können Sie in eine schöne Dreieinhalbzimmerwohnung in einem Haus mit nur drei Wohneinheiten einziehen. Die Wohnung wurde komplett renoviert und ein neues Bad installiert. Der große Wohn- und Essbereich mit Parkettboden ist ansprechend und hell gestaltet. Das Kinderzimmer ist praktisch geschnitten. Im Schlafzimmer kann problemlos ein großer Kleiderschrank und ein Doppelbett untergebracht werden. Das moderne Tageslichtbad verfügt über eine Dusche, ein Waschbecken sowie eine Toilette. Ein Abstellraum ist ebenfalls vorhanden. Das Haus wurde komplett saniert. Erneuert wurden: das Dach, die Fenster, die Haustür, die Wohnungseingangstür sowie sämtliche Zimmertüren. Des weiteren wurde die Außenfassade wärmeisoliert.
Erster Flur (8,42 m²), Zweiter Flur (2,38 m²), Wohnzimmer mit offenem Esszimmer (41,89 m²), Küche (10,13 m²), Schlafzimmer (16, 20 m²), Kinderzimmer (13,58 m²), Tageslichtbad (5,00 m²), Abstellraum (1,34 m²).
Zur Wohnung gehört ein großer Kellerraum.
Ein Waschraum steht der Gemeinschaft zur Verfügung.
Zurzeit wird das Objekt mit einer neuen Gasheizung ausgestattet.
Abschließend möchten wir noch hinweisen, dass die Verkehrsanbindung ideal ist. Zum einen gibt es eine exzellente Bahnanbindung an die Strecke Mannheim-Frankfurt zum anderen an die Strecke Worms-Bensheim.
Die Mietkaution für dieses Objekt beträgt 2 Monats(Kalt-)mieten.
Bitte beachten Sie, dass wir auf den Internetseiten nur einen Teil unserer Angebote präsentieren. Für Fragen zu diesem Objekt und Anfragen nach weiteren geeigneten Objekten stehen wir Ihnen telefonisch unter 06206/55090 bzw. 0172/6220913 während unserer Geschäftszeiten zur Verfügung. Via Fax (06206/53032) und E-Mail (info@steffanimmobilien.de) sind wir 24-Stunden für Sie erreichbar.
Alle Angaben zu den Objekten stammen von unseren Kunden. Wir sind selbstverständlich bemüht, die Daten zu prüfen, können jedoch für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen.
Unter Beachtung der Änderungen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes ("Bestellerprinzip") zum 1. Juni 2015 trägt der Vermieter die Maklercourtage. Den Mietern wird keine Maklercourtage in Rechnung gestellt.
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